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   VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06   

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VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06 (https://dejure.org/2006,33286)
VG Aachen, Entscheidung vom 21.09.2006 - 2 L 449/06 (https://dejure.org/2006,33286)
VG Aachen, Entscheidung vom 21. September 2006 - 2 L 449/06 (https://dejure.org/2006,33286)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06
    Die danach möglichen Hilfen sind nicht auf solche untergeordneter oder flankierender Art beschränkt, sondern umfassen auch solche Hilfen, die dem Betroffenen Zugang zu einer angemessenen Schulbildung, vor allem durch Erfüllung seiner Schulpflicht, durch den nach dem Schulrecht eröffneten oder vorgeschriebenen Besuch einer Regelschule statt einer Sonderschule erst ermöglichen, vgl. etwa noch zur Eingliederungshilfe nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BSHG: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 20/04 -,FEVS 57 S. 169.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - 12 A 5322/00

    Erstattung von für die Betreuung eines Kindes in einem

    Auszug aus VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06
    Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 35 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB VIII sind auch zwischen den Beteiligten nicht streitig, vgl. zur Qualifizierung des Autismus als seelische Behinderung auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 20. Februar 2002 - 12 A 5322/00 -, FEVS 54, 182.
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2006 - 12 ME 474/05

    Bestimmung des förderbaren Umfangs der Betreuung eines sprachbehinderten Kindes

    Auszug aus VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06
    Die Beschränkung auf körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche in dieser Bestimmung führt auch unter Berücksichtigung der Einschränkung des § 35 a Abs. 3 SGB VIII nicht zum Ausschluss der seelisch behinderten Kinder, da die Bestimmung des § 12 EinglHV nur beispielhaft Hilfen aufführt, ohne dass die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung abschließend umschrieben sind, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 15. September 2005 -12 ME 354/05 - und vom 23. Februar 2006 - 12 ME 474/05 -, juris web; Jans/Happe/Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Stand: Januar 2006, § 35 a Rz. 89; im Ergebnis auch: Wiesner, SGB VIII, 3. Auflg.
  • VGH Hessen, 10.11.2004 - 7 TG 1413/04

    Kein Anspruch eines behinderten Kindes gegenüber dem Sozialhilfeträger auf

    Auszug aus VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06
    Nach dem hessischen Landesrecht haben behinderte Kinder keinen Anspruch gegen das Land Hessen bzw. den zuständigen Schulträger auf Gestellung eines sog. Integrationshelfers bzw. auf Übernahme der dadurch anfallenden Kosten, vgl. zum Fall eines Antragstellers mit autistischen Verhaltensstörungen: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. November 2004 - 7 TG 1413/04 -, NVwZ-RR 2005 S. 189, da diese Leistung nicht von der sonderpädagogischen Förderung nach dem hessischen Schulrecht umfasst werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - 12 B 957/03

    Rechtsschutzbedürfnis - aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06
    Diese bewirkt - unabhängig von dem Streit, ob die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO die Wirksamkeit des Verwaltungsaktes oder dessen Vollziehbarkeit hemmt, vgl. dazu eingehend Schoch, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: April 2006, § 80 Rz. 72 ff - für eine Hemmung der Vollziehbarkeit: OVG NRW, Beschluss vom 29. Dezember 2003 - 12 B 957/03 - , m.w. Nw., im Falle der Einstellung einer Leistung bzw. Aufhebung eines Leistungsbescheides, dass der Leistungsbescheid einstweilen in Kraft bleibt und die eingestellte Leistung vorläufig weiter zu gewähren ist, soweit damit in eine bestehende Rechtsposition des Betroffenen eingegriffen wird, vgl. Puttler, in Sodan/ Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Auflg.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2005 - 12 ME 354/05

    Angemessenheit; Asperger Syndrom; Eingliederungshilfe; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus VG Aachen, 21.09.2006 - 2 L 449/06
    Die Beschränkung auf körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche in dieser Bestimmung führt auch unter Berücksichtigung der Einschränkung des § 35 a Abs. 3 SGB VIII nicht zum Ausschluss der seelisch behinderten Kinder, da die Bestimmung des § 12 EinglHV nur beispielhaft Hilfen aufführt, ohne dass die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung abschließend umschrieben sind, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 15. September 2005 -12 ME 354/05 - und vom 23. Februar 2006 - 12 ME 474/05 -, juris web; Jans/Happe/Saurbier/Maas, Kinder- und Jugendhilferecht, Stand: Januar 2006, § 35 a Rz. 89; im Ergebnis auch: Wiesner, SGB VIII, 3. Auflg.
  • VG Neustadt, 27.04.2010 - 4 L 357/10

    Einstellung von Geldleistungen an eine Tagespflegeperson; Dauerverwaltungsakt;

    Es gibt nach Auffassung der Kammer keinen Anlass, diesen für das Sozialhilferecht aufgestellten Rechtsgrundsatz nicht auch im Jugendhilferecht anzuwenden (s. auch VG Aachen, Beschluss vom 21. September 2006 - 2 L 449/06 -, juris zur Bewilligung von Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII), zumal die hier streitbefangene Bewilligung nicht zwingend nur zeitabschnittsweise erfolgen muss.
  • VG Saarlouis, 18.06.2012 - 3 L 333/12

    Faktischer Vollzug: Einstweilige Anordnung gegen Einstellung einer

    In Fällen, in denen eine Behörde die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ignoriert und die Vollziehung des Verwaltungsaktes betreibt (sog. faktische Vollziehung), ist die Möglichkeit eines Antrags auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO in der Rechtsprechung anerkannt, wobei die Meinungen darüber auseinander gehen, ob § 80 Abs. 5 Satz 1 analog oder § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO entsprechend anzuwenden ist(Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 80 Rdnr. 356 mit einer Zusammenstellung aller zu diesem Problem vertretenen Auffassungen; vgl. auch VG Neustadt/W., Beschluss vom 27.04.2010 - 4 L 357/10.NW - VG Aachen, Beschluss vom 21.09.2006 - 2 L 449/06 - a.A., allerdings ohne sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, VG Ansbach, Beschluss vom 30.03.2011 -AN 14 E 11.00627 - jeweils zitiert nach juris).
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